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    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

    1. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Der Maklervertrag kommt entweder schriftlich oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit (z.B. Exposee-Übersendung) zustande.
    2. Unsere Mitteilungen und Angebote sind unverbindlich, freibleibend und vom Empfänger strengvertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der entgangenen Provision unbeschadet sonstiger Rechte gegen den Dritten, insbesondere Schadensersatz für Aufwendungen, Inserate und sonstige Kosten.
    3. Wir sind bemüht, nur einwandfreie Objekte zu vermitteln, doch kann für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
    4. Entgeltliche Tätigkeit, auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.
    5. Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss.
    6. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu anderen Bedingungen erfolgt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.
    7. Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 18 Monaten, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprüngliche gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft angeschlossen wurde.
    8. Eine Beratung in Steuer- oder anderen Rechtsfragen gehört nicht in unseren Aufgabenbereich. Hierzu wird empfohlen einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater einzuschalten. Eine Haftung durch uns wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
    9. Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekannt zu geben.
    10. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
    11. Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. In jedem Fall haben wir Anspruch auf die Erstattung der uns entstandenen Kosten, welche für die aktive Vermarktung angefallen sind. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen laut „Maklerbuch“.
    12. Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur mit unserer Bestätigung wirksam.
    13. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz unseres Unternehmens.
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