Tippgeberprämie
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Sie kennen jemanden aus Ihrer Familie, Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis, einen Kunden oder einen Kollegen, der über den Verkauf seiner Immobilie nachdenkt oder diesen bereits plant? Dann können Sie von Ihrem Hinweis profitieren. Wenn Sie den Kontakt mit dem Einverständnis des Eigentümers an uns weitergeben und es infolge Ihrer Empfehlung zu einem erfolgreichen Verkauf der Immobilie durch uns kommt, erhalten Sie unsere Tippgeberprämie.
Oft entstehen die besten Empfehlungen im persönlichen Umfeld. Mit Ihrem Hinweis bringen Sie den Eigentümer und uns zusammen und können sich dafür eine attraktive Tippgeberprämie sichern – vorausgesetzt, die genannten Teilnahmebedingungen sind erfüllt.
Lokale
Marktkenntnis
Professionelle Vermarktung
Kostenlose Immobilienbewertung
So funktioniert es
- Sie erfahren, dass jemand seine Immobilie verkaufen möchte.
- Sie geben uns die Kontaktdaten des Eigentümers weiter – selbstverständlich DSGVO-konform und nur mit dessen ausdrücklichem Einverständnis.
- Kommt es aufgrund Ihrer Empfehlung zu einem erfolgreichen Verkauf der Immobilie durch uns, erhalten Sie Ihre Tippgeberprämie.
Voraussetzungen
- Der Eigentümer ist uns bislang nicht bekannt.
- Der Eigentümer hat der Weitergabe seiner persönlichen Daten ausdrücklich zugestimmt.
- Der Eigentümer darf weder belästigt, unerlaubt kontaktiert noch durch aggressive Werbung bedrängt werden.
- Die Immobilie darf nicht öffentlich zum Verkauf angeboten werden.
- Die Immobilie darf sich nicht bereits in der Vermittlung durch einen anderen Makler befinden.
Steuerlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die ausgezahlte Tippgeberprämie versteuert werden muss.
IMMOBILIENBEWERTUNG
Lassen Sie kostenlos den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie professionell ermitteln. Wir liefern eine fundierte Bewertung als Grundlage für einen erfolgreichen Verkauf.
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Von der Exposé-Erstellung bis zur Schlüsselübergabe begleiten wir Sie durch den gesamten Verkaufsprozess und finden passende Käufer für Ihre Immobilie.
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Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Kapitalanlage – wir unterstützen Sie dabei, die passende Immobilie für Ihre individuellen Wünsche, Ziele und Anforderungen zu finden.
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Ihr Weg zur Tippgeberprämie!
Wer jemanden kennt, der seine Immobilie verkaufen möchte, kann diesen Kontakt mit Zustimmung des Eigentümers an uns weitergeben und sich bei einem erfolgreichen Verkauf eine Tippgeberprämie sichern. Für eine erste Prüfung benötigen wir lediglich die Kontaktdaten des Eigentümers sowie dessen Einverständnis zur Weitergabe. Voraussetzung ist außerdem, dass uns der Eigentümer noch nicht bekannt ist, die Immobilie nicht öffentlich zum Verkauf steht und sich nicht bereits in der Vermittlung durch einen anderen Makler befindet. Nach Eingang Ihrer Empfehlung prüfen wir die Voraussetzungen und informieren Sie über die weiteren Schritte.
FAQ zur Immobilienmakler Tippgeberprämie
Was ist eine Tippgeberprämie beim Immobilienverkauf?
Eine Tippgeberprämie ist eine Vergütung für Personen, die den Kontakt zu einem Eigentümer herstellen, der seine Immobilie verkaufen möchte. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Eigentümer der Kontaktweitergabe zugestimmt hat, der Makler den Eigentümer noch nicht kennt und die Empfehlung zu einem erfolgreichen Immobilienverkauf führt. Die konkreten Voraussetzungen und die Höhe der Prämie richten sich nach den jeweiligen Teilnahmebedingungen.
Warum ist eine Tippgeberprämie für mich attraktiv?
Eine Tippgeberprämie bietet Ihnen die Möglichkeit, von einem persönlichen Hinweis zu profitieren, wenn daraus ein erfolgreicher Immobilienverkauf entsteht. Sie müssen die Immobilie weder selbst vermarkten noch den Verkaufsprozess begleiten. Entscheidend ist lediglich, dass Sie den Kontakt mit Zustimmung des Eigentümers vermitteln und die vereinbarten Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind.
Kann ich eine Tippgeberprämie erhalten, wenn die Immobilie bereits zum Verkauf angeboten wird?
In der Regel nein. Eine Tippgeberprämie wird meist nur gezahlt, wenn die Immobilie noch nicht öffentlich am Markt angeboten wird und sich nicht bereits in der Vermittlung durch einen anderen Makler befindet. Außerdem darf der Eigentümer dem Maklerunternehmen noch nicht bekannt sein. So wird sichergestellt, dass die Empfehlung tatsächlich einen neuen Kontakt vermittelt.
Muss der Eigentümer der Weitergabe seiner Kontaktdaten zustimmen?
Ja. Die Weitergabe personenbezogener Daten darf ausschließlich mit der ausdrücklichen Zustimmung des Eigentümers erfolgen. Dies entspricht den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO. Ohne diese Einwilligung dürfen Kontaktdaten nicht weitergegeben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Eigentümer nicht unerwünscht kontaktiert oder durch Werbung belästigt werden.
Wie läuft der Verkauf einer Immobilie nach einer Empfehlung ab?
Nach der Kontaktvermittlung wird zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Empfehlung erfüllt sind. Anschließend erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer, um den Verkaufswunsch und die Immobilie zu besprechen. Entscheidet sich der Eigentümer für den Verkauf über den Makler und wird die Immobilie erfolgreich vermittelt, kann die vereinbarte Tippgeberprämie ausgezahlt werden.
Können auch Kaufinteressenten von einer Tippgeberprämie profitieren?
Eine Empfehlungsprämie richtet sich grundsätzlich an Personen, die den Kontakt zu einem Eigentümer herstellen, der seine Immobilie verkaufen möchte. Kaufinteressenten erhalten daher üblicherweise keine Empfehlungsprämie für den Erwerb einer Immobilie. Sie können jedoch eine Prämie erhalten, wenn sie unabhängig von ihrer Kaufabsicht einen bisher unbekannten Eigentümer erfolgreich an den Makler vermitteln und alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
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