Energetische Sanierung: Maßnahmen, Kosten & Förderung

Energetische Sanierung: Der große Ratgeber

Eine energetische Sanierung ist längst mehr als ein Trend: Steigende Energiepreise, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Wunsch nach mehr Wohnkomfort machen sie für viele Eigentümer:innen älterer Immobilien zu einem zentralen Thema. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Maßnahmen sich lohnen, wann eine Sanierung Pflicht ist, wie Sie sie finanzieren und welche Fördermittel und Steuervorteile Ihnen zur Verfügung stehen.

Was ist energetisches Sanieren?

Es gibt viele Gründe, eine Immobilie zu sanieren: Oft wird ein früherer baulicher Zustand wiederhergestellt oder ein Schaden behoben, manchmal geht es um Modernisierung. In den letzten Jahren ist eine weitere Form immer wichtiger geworden – die energetische Sanierung.

Eine energetische Sanierung ist eine bauliche Maßnahme an einer Bestandsimmobilie mit dem Ziel, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu senken. Expert:innen sind sich einig: Sie ist unerlässlich, wenn Länder ihre Klimaschutzziele erreichen wollen. In Deutschland wurden diese Ambitionen im Klimaschutzprogramm 2030 zusammengefasst; die wichtigsten politischen Werkzeuge dafür sind Gesetzgebung, Fördermaßnahmen und Steuererleichterungen.

Zur Abgrenzung lohnt sich ein Blick auf verwandte Begriffe:

  • Sanierung: Die Substanz einer Immobilie wird wiederhergestellt oder aufgewertet – meist liegt ein altersbedingter, nicht mehr zeitgemäßer Zustand vor.
  • Renovierung: Das Beheben äußerlich sichtbarer kleiner Schäden oder Verschönerungen, etwa Malerarbeiten oder neue Fliesen.
  • Modernisierung: Eine Immobilie wird auf den neuesten Stand gebracht, etwa durch eine neue Heizanlage oder moderne Fenster – oft deckungsgleich mit Maßnahmen der energetischen Sanierung.

Lohnt sich eine energetische Sanierung?

Mit einer fachmännisch umgesetzten energetischen Sanierung sparen Sie langfristig Kosten für Strom, Heizung und Warmwasser – dem stehen anfängliche Investitionen gegenüber, die sich häufig mit ohnehin notwendigen Maßnahmen sinnvoll verknüpfen lassen.

Zwei Drittel des Energieverbrauchs im Haushalt entfallen in Deutschland auf das Heizen. Laut Deutscher Energie-Agentur (dena) kann eine umfassende energetische Sanierung bis zu 80 Prozent dieser Ausgaben einsparen; langfristig lassen sich die Sanierungskosten meist komplett über diese Einsparungen refinanzieren. Welche Maßnahmen technisch sinnvoll sind, muss für jede Immobilie individuell ermittelt werden – ein:e Energieberater:in unterstützt Sie dabei mit einer seriösen Rechnung.

Neben den finanziellen Aspekten steigert eine energetische Sanierung auch Wohn- und Lebensqualität: Eine Lüftungsanlage verbessert die Raumluft, die Schimmelgefahr sinkt, und warme Oberflächen ohne Zugluft machen Wohnräume spürbar behaglicher.

Gut zu wissen: Neben dem Einsparpotenzial gehört auch die Wertsteigerung in die Kalkulation. Eine Immobilie, die den neuesten Standards der energetischen Sanierung entspricht, erzielt beim Verkauf häufig einen höheren Preis – sanierte Immobilien sind begehrt.

Welche Maßnahmen gehören zur energetischen Sanierung?

Eine Immobilie ist ein Gesamtsystem. Die einzelnen Bereiche lassen sich separat oder zeitgleich als eine große Maßnahme sanieren – meist eine Frage der Investitionsmöglichkeiten. Welche Kombination und Reihenfolge am sinnvollsten ist, hängt immer von der jeweiligen Immobilie ab; ein:e Energieberater:in hilft bei der Entscheidung.

Dämmung

Fassadendämmung: Eine der effektivsten Maßnahmen zur Energieeffizienz – allein damit sparen Sie bis zu 35 Prozent Energiekosten. Der ideale Zeitpunkt ist, wenn ohnehin Arbeiten an der Fassade anstehen, etwa für ein Gerüst. Wer mehr als nur kleinere Schönheitsreparaturen an der Fassade vornimmt, kann gemäß GEG je nach Alter der Immobilie zur Dämmung verpflichtet sein. Unterschieden wird zwischen Kern- bzw. Einblasdämmung, hinterlüfteter Vorhangfassade und dem beliebten Wärmedämmverbundsystem (WDVS); bei denkmalgeschützten oder aufwendig gestalteten Fassaden bietet sich eine Innendämmung an.

Dachdämmung: Da Wärme nach oben steigt und ein Einfamilienhausdach oft 100 bis 150 Quadratmeter groß ist, sparen Sie mit einer guten Dachdämmung bis zu 30 Prozent Wärmeenergie. Zur Wahl stehen die effektive, aber teure Aufsparrendämmung sowie die günstigeren Varianten Zwischen- und Untersparrendämmung. Wird das Dachgeschoss nicht als Wohnraum genutzt, reicht oft die einfache und günstige Dämmung der obersten Geschossdecke.

Kellerdämmung: Die Dämmung der Kellerdecke ist im Vergleich zu anderen Maßnahmen einfach und kostengünstig umzusetzen – ein guter Einstieg in die energetische Sanierung, der zudem für angenehmere Temperaturen im Erdgeschoss sorgt.

Wärmebrücken vermeiden: Eine Wärmebrücke ist ein Gebäudebereich, der Wärme schneller nach außen transportiert, häufig dort, wo unterschiedliche Bauteile oder Materialien aufeinandertreffen. Solche Bereiche kühlen schneller aus und begünstigen Schimmelbildung, da sich Tauwasser bilden kann.

Fenster

Einfach verglaste, undichte Rahmen sorgen in alten Fenstern für erhebliche Wärmeverluste. Moderne Fenster punkten mit niedrigem Wärmedurchgangskoeffizienten – je niedriger dieser Wert, desto besser die Dämmeigenschaft. Da Fenster problemlos 25 bis 30 Jahre halten, lohnt sich die Investition angesichts des Einsparpotenzials fast immer; im Altbau ist der Einbau durch nötige Nebenarbeiten an Putz oder Dämmung meist teurer. Ein weiterer Vorteil: Moderne Fenster schützen zusätzlich besser vor Lärm und Einbrechern.

Heizung

In den meisten Fällen ist es sinnvoll, zuerst zu dämmen und erst danach die Heizungsanlage zu erneuern – so bleibt die gewonnene Wärme auch im Haus. Das GEG schränkt die Nutzung von Öl- und Gasheizungen zunehmend ein; zu den bevorzugten Systemen zählen elektrische Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen (z. B. Pellets) oder Stromdirektheizungen. Ein moderner Heizkessel spart bis zu 20 Prozent Energie.

  • Wärmepumpen sind umweltfreundlich und sparsam – in Neubauten Standard, zunehmend auch im Bestand, häufig kombiniert mit Photovoltaik.
  • Solarthermie unterstützt Warmwasser und Heizung, deckt aber nicht den gesamten Wärmebedarf im Winter und braucht eine zweite Heiztechnik.
  • Pelletheizungen nutzen gepresstes Sägemehl als Brennstoff und gelten als vergleichsweise klimaneutral, stehen aber zunehmend in der Kritik.

Seit Januar 2024 ist vor dem Einbau einer mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebenen Heizung eine verpflichtende Beratung durch eine qualifizierte Fachperson nötig. Für neue Gas- oder Ölheizungen in der Übergangsphase gelten steigende Pflichtanteile an Bioenergie: mindestens 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. In Härtefällen sind Befreiungen möglich, ebenso Hybridlösungen etwa mit Wärmepumpe oder Solarthermie.

Lüftung

Neubauten und gut gedämmte Immobilien sind sehr luftdicht – reines Fensterlüften reicht dann oft nicht mehr aus. Eine Lüftungsanlage verringert Feuchtigkeit und Geruchsausbreitung, beugt Schimmel vor und reinigt die Luft. Besonders energieeffizient sind Anlagen mit Wärmerückgewinnung, die zusätzlich Heizkosten sparen.

Photovoltaik

Da die Einspeisevergütung in den letzten Jahren gesunken ist, liegt der größte finanzielle Anreiz heute im Eigenverbrauch des produzierten Stroms – oft in Kombination mit einer Wärmepumpe. Ein zusätzlicher Stromspeicher ermöglicht es, tagsüber erzeugten Solarstrom auch nachts zu nutzen. Anders als andere energetische Maßnahmen ist die Installation einer Photovoltaikanlage keine direkte bauliche Veränderung – dennoch spielen Lage und Dachfläche der Immobilie eine wichtige Rolle.

Zwei Bauarbeiter installieren ein Solarpanel im Rohbau als Teil einer energetischen Sanierung.

Wann ist eine energetische Sanierung Pflicht?

Eigentümer:innen, die ihre Immobilie bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnt haben, sind grundsätzlich nicht zur umfassenden energetischen Sanierung verpflichtet. Wird dennoch saniert, müssen die Maßnahmen dem GEG entsprechen – wer etwa mehr als 10 Prozent der Fassadenfläche erneuert, muss GEG-konform dämmen, sonst droht ein Bußgeld.

Für Bestandsimmobilien, die nach dem 1. Februar 2002 gebaut oder gekauft wurden, gelten konkrete Sanierungspflichten:

  • Die Dämmung von Dach bzw. oberster Geschossdecke muss dem energetischen Mindestwärmeschutz entsprechen.
  • Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, dürfen nicht mehr genutzt werden. Für später installierte Kessel gilt eine maximale Nutzungsdauer von 30 Jahren, mit Ausnahmen etwa für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
  • Heizungsrohre in unbeheizten Kellern müssen gedämmt werden.

Ausnahmen gelten vor allem für denkmalgeschützte Immobilien, wenn der Aufwand unverhältnismäßig groß wäre oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt würde.

Was passiert bei einem Eigentümerwechsel? Diese Regelung betrifft Kauf, Erbe und Schenkung gleichermaßen: Neue Eigentümer:innen müssen gesetzlich vorgeschriebene, noch nicht umgesetzte energetische Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren nachholen. Immobilien, die vor 2002 gebaut und seither vom Verkäufer bzw. der Verkäuferin selbst bewohnt wurden, können daher einen erheblichen Sanierungsbedarf mitbringen. Das GEG (§ 48) schreibt bei einem Eigentümerwechsel mit anschließender Sanierungspflicht zudem ein Beratungsgespräch mit einer befugten Fachperson vor.

Wie gehen Sie bei einer energetischen Sanierung vor?

Einen guten ersten Anlaufpunkt bieten die Verbraucherzentralen: Ihre Energieberatung ist ein kostenloses, anbieterunabhängiges Angebot mit einem kostenfreien „Basis-Check" sowie umfangreicheren Checks für 30 Euro – bei einer energetischen Sanierung empfiehlt sich der „Gebäude-Check".

Spätestens vier Wochen nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie einen Kurzbericht mit Ergebnissen und Handlungsempfehlungen – die Grundlage für den nächsten Schritt: den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Gemeinsam mit Energieeffizienz-Expert:innen erstellt, beschreibt er den Ist-Zustand Ihrer Immobilie, deckt Einsparpotenziale auf und entwirft einen zeitlich, ökonomisch und energetisch optimierten Plan – von der Einzelmaßnahme bis zur kompletten Gebäudesanierung.

Wer sind die richtigen Fachleute?

In Deutschland gibt es Energieberater:innen und -expert:innen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) oder der KfW für Förderungen zugelassen sind – bei diesen Energieeffizienz-Expert:innen sind die Beratungsleistungen selbst förderfähig. Wichtig: Förderungen setzen in der Regel eine solche Fachberatung voraus. Ein iSFP verpflichtet Sie nicht, die Maßnahmen exakt in dieser Form umzusetzen – er zeigt lediglich einen sinnvollen Ablauf.

Wer von Förderung oder Steuerermäßigung profitieren möchte, muss die Maßnahmen in der Regel von Fachunternehmen durchführen lassen, die nach Abschluss die Einhaltung der Anforderungen bescheinigen. Die Energieeffizienz-Beratung unterstützt zudem bei der Baubegleitung und überwacht die korrekte Ausführung – diese Baubegleitung darf ausschließlich durch unabhängige Personen ohne wirtschaftliches Verhältnis zu den ausführenden Bauunternehmen erfolgen.

Was können Sie als Eigentümer:in selber machen?

Eigenleistungen – die sogenannte „Muskelhypothek" – können Kosten sparen, erfordern aber handwerkliches Geschick und vor allem Zeit. Viele Bauherr:innen unterschätzen den Zeitaufwand, was Maßnahmen erheblich verzögern kann. Gefördert werden zudem nur Arbeiten, die nachweislich von Fachunternehmen durchgeführt wurden – selbst wenn Sie selbst Handwerker:in sind, zählen nur gewerblich ausgeführte Arbeiten.

  • Bei Arbeiten an Wasser- oder Heizungsanlage kann eine unsachgemäße Dichtung schnell einen Wasserschaden verursachen – bei selbstverschuldetem Pfusch bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
  • Arbeiten an der Elektrik lassen sich nicht durch Eigenleistung ersetzen: Solaranlagen dürfen etwa nur von zertifizierten Elektroinstallateur:innen an Hauselektrik und öffentliches Netz angeschlossen werden.
  • Dämmungsmaßnahmen müssen fachgerecht umgesetzt werden – schon kleine Lücken bei der Abdichtung führen zu Wärmebrücken.

Wer durch Eigenleistung sparen möchte, arbeitet am besten Hand in Hand mit Fachunternehmen – insbesondere einfache Vor- und Nacharbeiten lassen sich oft selbst erledigen.

Kosten und Finanzierung einer energetischen Sanierung

Eine energetische Sanierung reicht von kleineren Einzelmaßnahmen wie dem Fenstertausch bis zur Komplettsanierung – eine pauschale Kostenaussage ist daher nicht möglich. Die Preise variieren zudem je nach Beschaffenheit und Lage der Immobilie sowie mit den Schwankungen der Baubranche bei Dienstleistungen und Baustoffen.

Entscheidend ist die Frage, welche Maßnahmen Sie wirklich benötigen und welche Sie sich leisten können. Zahlreiche Förderungen erleichtern auch finanziell aufwendigere Maßnahmen – und langfristig lohnen sich die meisten Investitionen dank ihrer Einsparpotenziale.

Welche Fördermittel stehen Ihnen zur Verfügung?

Um den Spagat zwischen Klimazielen und einer geringen finanziellen Belastung für Eigentümer:innen zu schaffen, unterstützt der Staat zahlreiche Maßnahmen bis hin zur energetischen Komplettsanierung. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die überarbeitete BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie: 30 % Grundförderung für alle Berechtigten, zusätzliche 30 % für Selbstnutzer:innen mit niedrigerem Einkommen sowie ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % für den Austausch alter Heizungen (gültig bis 2028, danach schrittweise abgesenkt). Neu ist zudem ein zinsvergünstigtes Kreditangebot für Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen.

Unser Rat: Die Förderlandschaft verändert sich laufend. Besprechen Sie die aktuell gültigen Möglichkeiten am besten direkt mit Ihrem Energieexperten oder Ihrer -expertin, etwa über die Webseite der Deutschen Energieagentur.

Förderungen der KfW nutzen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die nationale Förderbank Deutschlands. Bei der energetischen Sanierung stehen grundsätzlich zwei Wege offen: günstige Darlehen inklusive Tilgungszuschuss oder einmalige Zuschüsse ohne Rückzahlung. Einmalige Zuschüsse werden direkt bei der KfW beantragt, KfW-Darlehen über die Hausbank oder eine andere Bank. Neben der KfW vergibt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Darlehen oder Zuschuss?

Pauschal empfehlen Expert:innen bei benötigter Finanzierung eher ein KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss; wer über genug Eigenkapital verfügt, fährt mit dem reinen Zuschuss oft besser. Wichtig für einen erfolgreichen Förderantrag: Er muss vor Vorhabenbeginn eingereicht werden – als Vorhabenbeginn gilt dabei bereits der Abschluss von Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, nicht erst der Baubeginn. Wer ohnehin Hand an die Immobilie legt, sollte auch prüfen, ob Förderprogramme für weitere Maßnahmen wie altersgerechten Umbau oder besseren Einbruchschutz infrage kommen.

Steuern sparen mit einer energetischen Sanierung?

Wer vermietet, konnte Renovierungs- und Modernisierungskosten schon länger von der Steuer absetzen oder teilweise auf die Mietnebenkosten umlegen. Seit dem 1. Januar 2020 können auch Selbstnutzer:innen sparen: 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen lassen sich absetzen, maximal bis zu 40.000 Euro. Im Jahr der Maßnahme sowie im folgenden Kalenderjahr sind jeweils bis zu 7 Prozent (höchstens 14.000 Euro) ansetzbar, im dritten Jahr bis zu 6 Prozent (höchstens 12.000 Euro).

Voraussetzung ist, dass die Immobilie selbst privat bewohnt wird, in Deutschland oder der EU liegt und älter als zehn Jahre ist. Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden – Eigenleistungen werden steuerlich nicht begünstigt.

Entweder-oder-Entscheidung: Steuerermäßigung und staatliche Förderung lassen sich in der Regel nicht kombinieren. Nehmen Sie etwa ein KfW-Darlehen in Anspruch, entfällt meist der steuerliche Vorteil – rechnen Sie vorab durch, welcher Weg für Sie günstiger ist.

Die Steuerermäßigung ist im § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt, seit 1. Januar 2020 in Kraft und zunächst bis 2030 befristet. Auch Kosten für zugelassene Energieberater:innen lassen sich steuerlich geltend machen; einmal genutzt, können dieselben Maßnahmen nicht zusätzlich etwa als Handwerksleistung nach § 35a abgesetzt werden.

Welche Alternativen zur energetischen Sanierung gibt es?

Ein Altbau hat seinen Charme, und meist ergibt eine Sanierung Sinn – bei normalem Umfang oft günstiger und schneller als Abriss und Neubau. Zudem lassen sich die Kosten in mehrere Schritte aufteilen, statt alles auf einmal zu stemmen.

Abriss und Neubau statt Sanierung

Sind feuchte Wände, schlechte Statik oder marode Elektro- und Sanitärinstallationen so ausgeprägt, dass eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, kann ein Abriss mit Neubau die bessere Entscheidung sein. Die meisten für eine energetische Sanierung infrage kommenden Immobilien haben allerdings genügend Substanz für eine wirtschaftlich sinnvolle Sanierung. Beachten Sie zudem aktuelle Marktbedingungen: Fachkräftemangel und steigende Baustoffpreise erhöhen die Kosten und die Unsicherheit bei der Kalkulation, besonders wenn ein Kredit nötig wird.

Verkauf Ihrer Immobilie

Wer sich nicht mit Stress, Aufwand und Leben auf einer Baustelle belasten möchte oder ein finanzielles Risiko scheut, kann die Immobilie auch verkaufen. Bestandsimmobilien wecken durch ihre oft gute Lage großes Interesse bei Kaufinteressent:innen; neue Eigentümer:innen setzen die energetische Sanierung dann häufig gleich mit um, wobei die Fördermöglichkeiten für Käufer:innen genauso gelten wie für aktuelle Eigentümer:innen. Steht ein Verkauf in den nächsten Jahren im Raum, sollten Sie genau prüfen, ob sich Sanierungsausgaben über Energieeinsparung und Wertsteigerung überhaupt noch amortisieren.

Ist die Immobilienverrentung eine Alternative?

Wer im eigenen Zuhause wohnen bleiben möchte, für die Sanierung aber nicht die nötigen Mittel hat, kann über eine Immobilienverrentung nachdenken: Dabei verkaufen Sie Ihre Immobilie oder einen Anteil daran und lassen sich ein garantiertes Wohn- oder Nießbrauchsrecht einräumen. Der Verkaufspreis wird entweder als Einmalzahlung (verbunden mit einem monatlichen Nutzungsentgelt) oder als Leib- bzw. Zeitrente ausgezahlt. Für die Einmalkosten einer energetischen Sanierung eignet sich meist eher der Teilverkauf, dessen Einmalzahlung Sie direkt wieder investieren können. Der Anbietermarkt ist groß und teils unübersichtlich – klären Sie insbesondere, wer für die Instandhaltungskosten aufkommt.

Hausmodell auf Bauplänen mit Windrad und Solarpanel als Symbol für nachhaltige Hausplanung.

Häufige Fragen zur energetischen Sanierung (FAQ)

Wie viel Prozent Energiekosten spart eine energetische Sanierung?

Laut Deutscher Energie-Agentur kann eine umfassende energetische Sanierung bis zu 80 Prozent der Heizkosten einsparen. Einzelmaßnahmen wie eine Fassadendämmung sparen bis zu 35 Prozent, eine Dachdämmung bis zu 30 Prozent Energiekosten.

Ist eine energetische Sanierung gesetzlich vorgeschrieben?

Für selbst bewohnte Immobilien, die bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnt wurden, besteht keine generelle Pflicht. Bei einem Eigentümerwechsel oder bestimmten Bauteilen wie Heizkesseln und Dachdämmung gelten jedoch klare Fristen und Vorgaben nach dem GEG.

Welche Förderungen gibt es für die energetische Sanierung?

KfW und BAFA bieten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen an, unter anderem eine Grundförderung von 30 % sowie einen Klimageschwindigkeits-Bonus für den Heizungstausch.

Kann ich Steuerermäßigung und Förderung gleichzeitig nutzen?

In der Regel nicht. Wer eine staatliche Förderung wie ein KfW-Darlehen in Anspruch nimmt, verliert meist den Anspruch auf die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Eine genaue Vergleichsrechnung lohnt sich vorab.

Muss ich eine energetische Sanierung von einem Fachunternehmen durchführen lassen?

Für Förderungen und Steuervorteile ja – nur Arbeiten von Fachunternehmen sind förderfähig. Eigenleistungen können zwar Kosten sparen, werden aber weder gefördert noch steuerlich begünstigt.

Fazit: Ein Thema mit vielen Chancen

Die energetische Sanierung ist ein komplexes, aber lohnendes Thema: Sie senkt langfristig Energiekosten, steigert den Wohnkomfort und den Immobilienwert – und wird durch zahlreiche Förder- und Steuermöglichkeiten erleichtert. Da sich gesetzliche Vorgaben und Förderprogramme laufend ändern, sollten Sie sich nicht alleine durch den Prozess kämpfen, sondern auf die Unterstützung von Energieberater:innen und Fachunternehmen setzen.

Sie überlegen, Ihre Immobilie energetisch zu sanieren, oder möchten wissen, wie sich das auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Nutzen Sie unsere kostenlose Immobilienbewertung oder vereinbaren Sie eine unverbindliche Beratung mit unserem Team.


Rechtlicher Hinweis: Sämtliche Inhalte in diesem Beitrag stellen keine Rechts- und/oder Steuerberatung im konkreten Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Bei (steuer-)rechtlichen Fragen zu Ihrem konkreten Fall holen Sie sich bitte rechtliche Beratung bei einer/einem fachlich qualifizierten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und/oder Steuerberaterin/Steuerberater ein.

IMMOBILIENBEWERTUNG

Lassen Sie kostenlos den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie professionell ermitteln. Wir liefern eine fundierte Bewertung als Grundlage für einen erfolgreichen Verkauf.

IMMOBILIE VERKAUFEN

Von der Exposé-Erstellung bis zur Schlüsselübergabe begleiten wir Sie durch den gesamten Verkaufsprozess und finden passende Käufer für Ihre Immobilie.

IMMOBILIE KAUFEN

Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Kapitalanlage – wir unterstützen Sie dabei, die passende Immobilie für Ihre individuellen Wünsche, Ziele und Anforderungen zu finden.

Bereit für ein unverbindliches Gespräch?

Jetzt Kontakt aufnehmen &
persönlich beraten lassen

Sie möchten eine Immobilie kaufen, verkaufen oder den Wert Ihrer Immobilie professionell ermitteln lassen? Dann sind Sie bei immobilienMAX24 genau richtig.

Ob Sie auf der Suche nach Ihrem neuen Zuhause sind, Ihre Immobilie erfolgreich vermarkten möchten oder eine fundierte Immobilienbewertung benötigen – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Fachwissen und persönlicher Beratung zur Seite.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an. Wir beantworten Ihre Fragen schnell und zuverlässig und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Immobilienvorhaben.

immobilienMAX24 – Ihr Ansprechpartner für Immobilien kaufen, verkaufen und bewerten.

Unverbindliche Anfrage senden